Die Leistungen des Chiropraktors werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der
Militärversicherung bezahlt, auch ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson, wie zum Beispiel dem Hausarzt
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheiden der Hausarzt oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie
zulasten der Krankenkasse einen Chiropraktor aufsuchen dürfen.
Da eine chiropraktische Behandlung sehr häufig zum Erfolg führt, ist es unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die «HMO» Ihnen den Zugang zur Chiropraktik verwehren. Bei Unstimmigkeiten wenden
Sie sich als Mitglied an Ihre Patientenorganisation Pro
Chiropraktik.