Wer zahlt?

Die Leistungen des Chiropraktors werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung bezahlt, auch ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson, wie zum Beispiel dem Hausarzt

Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheiden der Hausarzt oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie zulasten der Krankenkasse einen Chiropraktor aufsuchen dürfen.
Da eine chiropraktische Behandlung sehr häufig zum Erfolg führt, ist es unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die «HMO» Ihnen den Zugang zur Chiropraktik verwehren. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich als Mitglied an Ihre Patientenorganisation Pro Chiropraktik.

So erreichen Sie uns:

Stadelhoferstrasse 26, 8001 Zürich, 044 251 50 10

Telefonzeiten: Montag-Freitag, 08.00-12.30 und 14.30-17.00 Uhr

chiropraktik_stadelhofen@hin.ch


Telefonnummer des chiropraktischen Notfalldienstes: 044 242 42 21